Statuten des Vereins Schwestergemeinde

An der Gründungsversammlung vom 10. Februar 1994 haben die Unterzeichneten der Gründung und den Statuten des Vereins (nach Art. 60 ZGB) zur Förderung der Diakonie zugestimmt. Der Sitz ist Wädenswil.

Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von Fr. 20.- (zwanzig Franken).
Der Verein kann Spenden, Beiträge von Gönnern, Zuwendungen von Behörden und Erträge aus Sammlungen zur Finanzierung verwenden.

Die Generalversammlung wählt alle 2 Jahre einen Vorstand von drei Mitgliedern. Der Vorstand unterzeichnet rechtsverbindlich zu zweit.

Der Präsident oder die Präsidentin wird von der GV gewählt. Der übrige Vorstand konstituiert sich selber.

Wädenswil, 10.2.1994